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   OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12   

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OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12 (https://dejure.org/2013,3987)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2013 - 2 B 391/12 (https://dejure.org/2013,3987)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 2 B 391/12 (https://dejure.org/2013,3987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle eines Amtsleiters; Konstitutiver Charakter des in der Ausschreibung formulierten Merkmals der ausgeprägten Fachkenntnisse im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht sowie im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVerf Art. 91 Abs. 2
    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle eines Amtsleiters; Konstitutiver Charakter des in der Ausschreibung formulierten Merkmals der ausgeprägten Fachkenntnisse im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht sowie im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    In Stellenausschreibung formuliertes Merkmal der "ausgeprägten" Fachkenntnisse besitzt keinen konstitutiven Charakter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 2 B 93/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung eines richterlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Letztere Merkmale erschließen sich erst auf Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils (Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - , juris; Senatsbeschl. v. 15. November 2011 - 2 B 99/11 -, juris).

    13 Soweit die geforderten Kenntnisse "ausgeprägt" sein sollen, scheidet - unabhängig vom Willen der Antragsgegnerin - eine Einordnung als konstitutives Merkmal schon deshalb aus, weil sich der so beschriebene Umfang der Kenntnisse nur anhand einer wertenden Betrachtung feststellen lässt (vgl. zur Forderung "umfassender" und "sicherer" Kenntnisse bereits Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; zu "umfangreichen" Kenntnissen Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris; zu "fundierten" Kenntnissen VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010, VBlBW 2011, 193).

    Regelmäßig darf deshalb eine Beförderung nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Bewerber bereits über Kenntnisse und Erfahrungen in den Fachbereichen des zu übertragenden Amts verfügt (vgl. Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 228; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).

    21 Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben in erster Linie die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, auf die folglich vorrangig zurückzugreifen ist (Senatsbeschl. v. 5. März 2010, SächsVBl. 2010, 264, 265 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Ob ein Bewerber die konstitutiven Merkmale des Anforderungsprofils erfüllt, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 61; Beschl. v. 30. Oktober 2009, ZBR 2010, 202; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226; Senatsbeschl. v. 15. November 2011 - 2 B 99/11 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010, NVwZ-RR 2011, 290; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris Rn. 26).

    13 Soweit die geforderten Kenntnisse "ausgeprägt" sein sollen, scheidet - unabhängig vom Willen der Antragsgegnerin - eine Einordnung als konstitutives Merkmal schon deshalb aus, weil sich der so beschriebene Umfang der Kenntnisse nur anhand einer wertenden Betrachtung feststellen lässt (vgl. zur Forderung "umfassender" und "sicherer" Kenntnisse bereits Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; zu "umfangreichen" Kenntnissen Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris; zu "fundierten" Kenntnissen VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010, VBlBW 2011, 193).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Ob ein Bewerber die konstitutiven Merkmale des Anforderungsprofils erfüllt, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 61; Beschl. v. 30. Oktober 2009, ZBR 2010, 202; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226; Senatsbeschl. v. 15. November 2011 - 2 B 99/11 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010, NVwZ-RR 2011, 290; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris Rn. 26).

    Zum einen erscheint schon zweifelhaft, ob deren Vorliegen tatsächlich allein anhand objektiv überprüfbarer Tatsachen eindeutig und ohne weiteres überprüft werden kann (vgl. für die Einordnung geforderter "Kenntnisse" als deskriptiv: OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 15.11.2011 - 2 B 99/11

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Letztere Merkmale erschließen sich erst auf Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils (Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - , juris; Senatsbeschl. v. 15. November 2011 - 2 B 99/11 -, juris).

    Ob ein Bewerber die konstitutiven Merkmale des Anforderungsprofils erfüllt, unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 61; Beschl. v. 30. Oktober 2009, ZBR 2010, 202; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226; Senatsbeschl. v. 15. November 2011 - 2 B 99/11 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 7. Dezember 2010, NVwZ-RR 2011, 290; OVG NRW, Beschl. v. 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    21 Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben in erster Linie die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, auf die folglich vorrangig zurückzugreifen ist (Senatsbeschl. v. 5. März 2010, SächsVBl. 2010, 264, 265 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Erweisen sich nach dem Gesamturteil mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet, kann der Dienstherr vielmehr auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, sofern ihnen für den konkreten Dienstposten besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 2002, DVBl. 2003, 1545 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangstreitwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    21 Auskunft über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geben in erster Linie die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, auf die folglich vorrangig zurückzugreifen ist (Senatsbeschl. v. 5. März 2010, SächsVBl. 2010, 264, 265 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 -, juris; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos; das zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab (Senatsbeschl. v. 2. Mai 2012 - 2 B 148/12 -, juris Rn. 23; vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. März 2007 - 2 BvR 2470.06 -, juris Rn. 15 m. w. N., Rn. 17).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 ME 266/09

    Voraussetzungen für einen Ermessensmissbrauch bei Ausübung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

  • OVG Hamburg, 27.04.2010 - 1 Bs 66/10

    Erfahrungen als Leiter einer Dienstgruppe dürfen Mindestvoraussetzung für

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 254/08

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung; Personalentwicklungskonzept;

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

  • BVerwG, 09.12.1959 - IV C 319.59

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 6/17

    Bezug beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter auf das

    Siehe dazu Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris, Rn. 16: "Von einem langjährig in der öffentlichen Verwaltung tätigen Juristen kann grundsätzlich verlangt und erwartet werden, dass er innerhalb angemessener Zeit in der Lage ist, sich auch in spezielle Materien, wie das Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht einzuarbeiten und sich die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu verschaffen.
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).

  • OVG Sachsen, 06.01.2016 - 2 B 306/15

    Stellenbesetzung; stellvertretender Behördenleiter; Anlassbeurteilung

    Soweit das vom Antragsgegner in Nr. 3 der Anlage 1 zur VwV Beurteilung für das Amt eines Leiters einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erstellte Anforderungsprofil "eine erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, in der Regel bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und ab R 3 in herausgehobener Führungsposition" voraussetzt, kommt diesem Merkmal nicht in seiner Gesamtheit konstitutiver Charakter zu (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 9 ff. und vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - a. a. O. Rn. 14).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

    Dieses Vorbringen verkennt das dem Dienstherrn im Rahmen der Dienstpostenbesetzung zukommende Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 2 B 208/15

    Konkurrentenstreit; Richter; Voreingenommenheit

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

    Dieses Vorbringen verkennt das dem Dienstherrn im Rahmen der Dienstpostenbesetzung zukommende Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 - und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris; BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142).

  • OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21

    Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite

    Eine Einordnung als konstitutives Merkmal scheidet bereits deshalb aus, weil sich der so beschriebene Umfang der Kenntnisse nur anhand einer wertenden Betrachtung feststellen lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 11 ff., 14).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    Siehe dazu Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris, Rn. 16: "Von einem langjährig in der öffentlichen Verwaltung tätigen Juristen kann grundsätzlich verlangt und erwartet werden, dass er innerhalb angemessener Zeit in der Lage ist, sich auch in spezielle Materien, wie das Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht einzuarbeiten und sich die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu verschaffen.
  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

    13 Soweit das vom Antragsgegner in Nr. 3 der Anlage 1 zur VwV Beurteilung für das Amt eines Leiters einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erstellte Anforderungsprofil "eine erfolgreiche Verwaltungstätigkeit, in der Regel bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und ab R 3 in herausgehobener Führungsposition" voraussetzt, kommt diesem Merkmal nicht in seiner Gesamtheit konstitutiver Charakter zu (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 9 ff. und vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 - a. a. O.).

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142; Senatsbeschl. v. 15. August 2011 - 2 B 93/11 und v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, beide juris).

  • OVG Saarland, 10.05.2017 - 1 A 178/16

    Schadensersatzanspruch eines im Ruhestand befindlichen, zuvor zum Zwecke der

    Jedenfalls sind die hier beanstandeten Vorgehensweisen und die damit einhergehenden Verletzungen des Klägers in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch in keiner der von der Beklagten diesbezüglich zitierten Entscheidungen ( BVerfG, Beschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - BVerwG, Urteil vom 26.1.2012 - 2 A 7/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.6.2004 - 1 B 455/04 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - OVG Sachsen, Beschluss vom 7.2.2013 - 2 B 391/12 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6.2.2012 - 10 B 11334/11 - ) im Anschluss an eine konkrete gerichtliche Überprüfung gerade dieser Vorgehensweisen für rechtmäßig befunden worden.
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen oder Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (st. Rspr. des Senats, etwa: Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010, PersR 2011, 226, 229 f.; v. 15. August 2011 - 2 B 93/11-, juris; v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 -, juris Rn. 23; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19. Januar 2000, DVBl. 2000, 1140, 1142 ).
  • OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19

    Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil;

  • VG Münster, 25.02.2015 - 4 L 25/15

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines Beigeordneten für den

  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19

    Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 2 B 282/19

    Umfassende Kenntnisse des Aufgabenspektrums des Gerichtsleiters

  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 2 B 257/15

    Stellenbesetzung, Ergebnisoffenheit, Personalentwicklungskonzept, Sächsische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2018 - 6 B 1325/17

    Hinreichende Aktualität der herangezogenen Anlassbeurteilung bei der

  • OVG Sachsen, 02.09.2016 - 2 B 95/16

    Stellenbesetzung; Abteilungsleiter in einem Ministerium; Berufserfahrung in den

  • VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 13 L 3137/17
  • OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 185/18

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Gesamtleistungsbild

  • OVG Sachsen, 12.04.2023 - 2 B 36/23

    Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Beurteilungszeitraum

  • OVG Sachsen, 24.08.2015 - 2 B 189/15

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen Richter, Beamter

  • VG Düsseldorf, 20.11.2013 - 2 L 1100/13

    Besetzung einer Lehramtsstelle nach der Zurückweisung eines Bewerbers

  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2015 - 2 L 693/14

    Recht der Landesbeamten

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